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Lizenzbestimmungen

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BEFO GmbH

Endverbraucher-Lizenzvertrag

 

ACHTUNG! Bitte lesen Sie den folgenden Text sorgfältig.

 

1. Umfang des Nutzungsrechts

Die Software bBrowser unterliegt den jeweils geltenden urheberrechtlichen Copyright-Bestimmungen. Sie ist wie ein Buch zu behandeln, das ebenfalls nicht vervielfältigt werden darf. Der rechtmäßige Erwerb der Software erlaubt ausschließlich die Erstellung einer Sicherheitskopie für den persönlichen Gebrauch sowie das Installieren der Software auf einem Einzelplatz-Computer oder einem einzelnen Netzwerk-Computer-System.

Die Weitergabe der kompletten Software oder von Teilen insbesondere der Sourcecode ist verboten. Ausschließlich die Dateien

 

bServ40.DLL,

bBrw40.DLL

 

 

dürfen in Verbindung mit selbst entwickelten Programmen, die die Software einbinden, weitergegeben werden.

Es ist verboten Kopien der Software herzustellen (außer für die Datensicherung), zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben. Es ist erlaubt die Rechte dieses Vertrages an Dritte zu übertragen, vorausgesetzt, die dritte Partei erklärt sich schriftlich damit einverstanden, sich an die Vertragsbedingungen zu halten. In einem solchen Fall sind alle Kopien der Software an die dritte Partei zu übergeben. Alle nicht übergebenen Kopien müssen vernichtet werden.

 

2. Nutzungsbeschränkungen

Es ist verboten, die Software, die Dokumentation oder Kopien im ganzen oder in teilen zu verändern, zu übersetzen, zu disassemblieren oder zu dekompilieren.

Im Falle der Verletzung der vorstehenden Lizenzbedingungen erlischt Ihre Lizenz automatisch. Das automatische Erlöschen tritt neben und nicht anstelle von straf- oder zivilrechtlichen Rechtsmitteln von BEFO.

 

3. Gewährleistung

BEFO weist darauf hin, dass Software mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und mit Hinblick auf ihre Komplexität in der Regel nicht fehlerfrei ausgeliefert werden können. BEFO übernimmt keine Gewähr für die Einsatzfähigkeit der Software zu einem bestimmten Zweck und macht insbesondere keine Kompatibilitätszusagen. BEFO weist darauf hin, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwenderbedingungen fehlerfrei funktionieren.

BEFO gewährleistet für einen Zeitraum von 90 Tagen ab Auslieferung der Software an Sie,

das die Software frei von wesentlichen Material- und handwerklichen Fehlern ist und

das die Software die Funktionen ausführt oder allgemein mit den von BEFO bekanntgegebenen Spezifikationen und der in dem Softwarepaket beiliegenden Anwenderdokumentation gegebenen Programmbeschreibung benutzbar ist.

Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden, jedoch spätestens nach 30 Tagen, in Schriftform bei BEFO anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so ist BEFO unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, sind Sie berechtigt Ihre Lizenz zu kündigen und werden in diesem Fall gegen Rückgabe aller Vervielfältigungsstücke der Software und des Kaufnachweises den gezahlten Kaufpreis zurückerhalten.

 

4. Haftungsbeschränkungen

BEFO haftet für Schäden des Kunden nur, soweit diese von BEFO vorsätzlich oder grob fahrlässig oder infolge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. Im Falle einer weder vorsätzlichen noch grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet BEFO nur bis zur Höhe des Verkaufspreises. Eine Haftung für mittelbare Schäden entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

BEFO haftet nicht für den Verlust von Daten. Es ist Ihre Pflicht, geeignete Vorkehrungen zur Datensicherung zu treffen.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.

 

5. Teilgültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS DIESES DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND BEFO GMBH IST, DER ALLE FRÜHEREN, ZWISCHEN IHNEN UND BEFO GMBH GETROFFENEN ABMACHUNGEN, SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER ANDERER FORM, ERSETZT.

 

© 1998-2019 BEFO GmbH, Triftstraße 5, D-34355 Staufenberg-Lutterberg

 


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